Jede Spende ist willkommen!
Wir freuen uns über Spenden, die als sogenannte Zustiftungen der Erhöhung des Stiftungskapitals dienen oder für die laufende Projektförderung eingesetzt werden. Jeder gespendete Betrag hilft mit den Satzungszweck zu erfüllen. Auch kleine Beträge sind willkommen. (Spendenkonto siehe weiter unten.)
Zustiftungen
Zustiftungen dürfen nicht für die laufenden Zwecke ausgegeben werden, sondern erhöhen das Stiftungskapital. Dies kann ein Spender bei der Überweisung festlegen. Nur die Erträge aus Zustiftungen werden für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Auch testamentarische Vermächtnisse können als Zustiftungen der Stiftung zugewendet werden. Einzelheiten können dem Infoblatt „Informationen zum Erbrecht“ im Downloadbereich entnommen werden
Spenden für laufende Förderungen
Die Stiftung kann ihre satzungsgemäßen Zwecke nur erfüllen, wenn sie außer über die Erträge ihres Vermögens noch über Spenden verfügt. Spenden für laufende Förderungen müssen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zeitnah für die gemeinnützigen Zwecke ausgegeben werden.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung ist vom Finanzamt Stuttgart als gemeinnützig anerkannt. Jeder Spender erhält eine Spendenquittung zur Vorlage bei seinem Finanzamt. Unter Vorlage dieser Spendenquittung kann der Spender seine Zuwendung an die Stiftung im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben geltend machen.
Zustiftungen und Spenden bitten wir auf das folgende Spendenkonto zu überweisen:
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 601 205 00, Kontonummer 87 10 500, IBAN: DE12 6012 0500 0008 7105 00