Neues Landesgaststättengesetz - Anzeigeverfahren ersetzt Erlaubnis
04.03.20206 - Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz. Es ändert die bisherigen Vorgaben für Gaststättenbetriebe und Vereine deutlich. Zentrale Neuerung ist, dass die gaststättenrechtliche Erlaubnis entfällt und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird. Wir...Weiterlesen
