Wir dürfen Euch eine sehr gute Nachricht weitergeben: Geführte Wanderungen sind wieder erlaubt!
Aber es gilt, dabei einige Auflagen zu beachten.
Sowohl touristische Betriebe, als auch die NaturFreunde oder Privatpersonen dürfen wieder zu geführten Wanderungen einladen.
Da diese Wanderungen im öffentlichen Raum stattfinden, sind die Vorgaben des § 3 Abs.1 CoronaVO einzuhalten.
Das heißt: § 3 Abs.1 ermöglicht einen Aufenthalt im öffentlichen Raum für maximal zwei Haushalte ohne Einhaltung des Mindestabstands.
Zu anderen Personen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass auch eine größere Gruppe gemeinsam wandern kann, wenn zwischen den Kleingruppen (max. zwei Haushalte, z.B. ein Ehepaar und eine weitere Person aus einem anderen Haushalt) der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Die Corona-Pandemie ist nicht vorüber und wir müssen alles tun, um die Infektionsgefahr zu minimieren.
Deshalb bitten wir Euch eindringlich, gemeinschaftliche Wanderungen in den Ortsgruppen mit Bedacht durchzuführen.
Corona-Richtlinien in Stichpunkten zusammengefasst:
- "Hot spots", also Orte an denen viel los ist, meiden.
- Ortsnah Wandern, so dass sich die Anfahrtsfrage gar nicht stellt.
- Wenn doch: ÖPNV nur mit Maske und Hygieneregeln, Privat-PKW mit begrenzter Besetzung, Reisebusse dürfen bis einschließlich 14.06.2020 nicht fahren.
- Vermeiden Sie Körperkontakt (kein Handschlag zur Begrüßung). Abstand mindestens 1,5 Meter.
- Beschränken Sie die Gruppengröße (Empfehlung: 12 Teilnehmer pro Wanderführer), so lässt sich der Abstand innerhalb der Gruppe noch am ehesten einhalten.
- Führen Sie eine ausführliche Teilnehmerliste, um ggf. Infektionswege nachvollziehen zu können.
- Teilnehmer mit Covid19-Symptomen und mit Kontakt zu Infizierten, dürfen nicht mitwandern.
- Unterstützt unsere Häuser: plant eine Pause oder den Abschluss in einem NaturFreundehaus (ggf. Anmeldung nötig).
Wir hoffen, wir konnten Euch eine Orientierung geben und wünschen Euch wunderschöne Wanderungen!