04.03.20206 - Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz. Es ändert die bisherigen Vorgaben für Gaststättenbetriebe und Vereine deutlich. Zentrale Neuerung ist, dass die gaststättenrechtliche Erlaubnis entfällt und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird. Wir informieren Euch hier über die wichtigsten Änderungen. Ihr findet zum Download:
- das Landesgaststättengesetz in voller Länge
- ein Fact-Sheet zum Landesgaststättengesetz des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW
- Zusammenfassung des LV "Gaststättengesetz für Häuser"
- Zusammenfassung des LV "Gaststättengesetz für Vereinsfeste"
