Der Atomausstieg in der Europäischen Union muss endlich vorangebracht werden
Die Abstimmung im Europäischen Parlament zur Taxonomie kommentiert Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:
Die Mehrheit im Europäischen Parlament hat entschieden, dass Atomkraft und Gas als klimafreundlich gewertet werden können. Damit ist der Versuch leider gescheitert, den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für die sogenannte Taxonomie zu stoppen. Von den 705 Abgeordneten haben sich nur 278 gegen die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die Taxonomie ausgesprochen, 328 dafür. Die Mehrheit im Europäischen Parlament hat leider gezeigt, dass sie nicht bereit ist, die unverantwortliche Atomenergie in der EU zu beenden und sich für eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Energieerzeugung stark zu machen.
Dieses Greenwashing durch EU-Kommission und die Mehrheit des Europäischen Parlaments ist nicht akzeptabel. Die NaturFreunde Deutschlands erwarten nun von der Bundesregierung, dass sie sich der von Österreich und Luxemburg angekündigten Klage gegen die Taxonomie- Verordnung anschließt und alles dafür tut, diesen ökologischen und klimapolitischen Wahnsinn noch zu verhindern.
Das Europäische Parlament hat eine große Chance vertan, den ökologischen Wahnsinn der EU- Kommission zu stoppen. Atomenergie und Gas sind eben nicht nachhaltig, sondern klimaschädlich und gefährlich. Jetzt muss die Bundesregierung handeln und gegen die Taxonomie klagen. Gleichzeitig erwarten die NaturFreunde Deutschlands von Fonds und Investoren, welche Nachhaltigkeit als Investitionsziel angeben, sich klar gegen die Aufnahme von mit Atomenergie und Gas arbeitenden Firmen in ihre Portfolios auszusprechen.
Auch erwarten die NaturFreunde Deutschlands, dass die Bundesregierung endlich wirkungsvolle Schritte zur Beendigung des EURATOM-Vertrages einleitet. Es ist nicht akzeptabel, dass Deutschland weiterhin einen Vertrag unterstützt, in dem der „Aufbau einer mächtigen Kernindustrie“ gefordert wird. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Kündigung der Mitgliedschaft Deutschlands in diesem Vertrag.